Die eigene PV-Anlage
Update: Die 70%-Regelung für Photovoltaikanlagen wird durch das EEG 2023 abgeschafft. Mehr Informationen dazu finden Sie im Artikel.
Ein Traum von Autarkie, sinkenden Nebenkosten und dem schönen Gedanken, der Umwelt mit erneuerbaren Energien unter die Arme zu greifen. Wer sich auf dem Weg zum eigenen Solar-Kraftwerk mit der Anschaffung der PV-Anlage beschäftigt, stößt früher oder später auf die sogenannte 70-Prozent-Regelung, auch Wirkleistungsbegrenzung genannt.
Ohne weiteren Kontext könnte hier ein fader Beigeschmack entstehen. Was passiert mit den übrigen 30 Prozent? Gehen sie etwa einfach durch die Leistungsbegrenzung verloren? Keine Sorge. Die 70%-PV-Regelung bedeutet nicht das Ende Ihrer solargewordenen Energieträume.
Wir erklären, was mit der 70-Prozent-Regelung bei PV-Anlagen gemeint ist und wie Sie kaum Einfluss auf Ihre Energieerträge nimmt.
Was bedeutet die 70-Prozent-Regelung bei PV-Anlagen?
Die 70% Regelung für Photovoltaik (auch als 70 / 30 Regel bekannt) ist erstmal schnell erklärt. Zur Sicherstellung der Netzstabilität dürfen Photovoltaikanlagen nicht mehr als 70 Prozent ihres produzierten Stroms in das öffentliche Netz einspeisen (Einspeisebegrenzung). Die PV-Anlage muss die Netzeinspeisung der Energie also abregeln, sobald sie 70 Prozent ihrer Nennleistung erreicht hat.
Diese Leistungsbegrenzung der Solareinspeisung klingt ineffizient, hat aber einen vernünftigen Grund: Die Netzbetreiber wollen auf diesem Wege sicherstellen, dass das Stromnetz nicht überlastet wird. Speisen mehrere PV-Anlagen gleichzeitig ein hohes Stromvolumen ein, kann das zur Instabilität führen.
Gibt es also beispielsweise sehr viele Solaranlagen in einer Straße, die natürlich alle gleichzeitig von starker Sonneneinstrahlung profitieren, kann deren gebündelte Solareinspeisung zur lokalen Überlastung führen. Damit es dazu nicht kommt, sieht das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) eine Leistungsbegrenzung bei 70 Prozent vor.
Die Einhaltung ist also Pflicht, um mit der Photovoltaikanlage überhaupt Geld zu verdienen. Die technische Umsetzung kann auf verschiedenen Wegen geschehen. Die Möglichkeiten zeigen wir Ihnen im Verlauf genauer auf. Erstmal möchten wir jedoch die Frage klären, die am meisten unter den Nägeln brennt.
Welche Auswirkungen hat die 70-Prozent-Regelung in der Praxis?
Wie so oft im Leben lautet die Antwort auch hier: Es kommt drauf an. Denn zunächst ist zu beachten, dass die Maximalleistung einer Anlage, also die vollen 100 Prozent, nur dann erreicht wird, wenn alle Bedingungen perfekt sind, die Anlage strahlenden Sonnenschein bei optimaler Temperatur nutzt.
In der Praxis kommt dies eher selten vor und es gibt nur wenige Tage, an denen die PV-Anlage ihr Maximum an Strom produziert und die dynamische Wirkleistungsbegrenzung überhaupt in Kraft treten würde. Die tatsächliche Leistung einer Anlage liegt also oftmals unterhalb von 70 Prozent der installierten Leistung.
Die Leistungsbegrenzung der 70 / 30 Regel greift nur selten
Insbesondere bei einer Ost-West-Ausrichtung stört die 70-Prozent-Regelung nur selten. Da die Photovoltaik-Module in diesem Fall vor allem morgens und abends von der Sonneneinstrahlung profitieren, verteilt sich die Energiegewinnung gleichmäßig über den Tag.
Eine Anlage mit Südausrichtung nutzt die, vergleichsweise kurze Mittagszeit, um die stärkste Sonneneinstrahlung des Tages in Energie zu verwandeln. Hier steigt die Leistung also mittags sehr stark an und kann im Sommer an der 70% Marke kratzen oder sie gar überschreiten.
Kurzum: Durchschnittlich ist in der Praxis bei einer Südausrichtung mit rund 5 Prozent Verlust zu rechnen, bei einer Ost-West-Ausrichtung der Anlage liegen die Verluste meist nur bei 1 bis 3 Prozent, wenn es überhaupt zur Abschaltung kommt.
PV-70%-Regelung 2022: Die 70 / 30 Regelung wird mit dem EEG 2023 abgeschafft
Mit der neu beschlossenen EEG-Novelle (EEG-2023) soll die 70%-Regelung für PV-Anlagen zum 1.1.2023 abgeschafft werden. Das bedeutet, dass die Leistungsbegrenzung für neue PV- bzw. Solaranlagen bis 25 kWp entfällt.
Genaue Details dazu lassen sich in der Gesetzesbegründung finden.
Wie lässt sich die 70-Prozent-Regelung technisch realisieren?
Bei der technischen Umsetzung gibt es drei unterschiedliche Möglichkeiten: Die feste Drosselung des Wechselrichters, die variable Drosselung des Wechselrichters oder das Einspeisemanagement mit Rundsteuerempfänger (RSE). Wir möchten Ihnen hier alle drei Varianten erklären.
Lassen Sie sich von den verschiedenen Möglichkeiten jedoch nicht aus der Ruhe bringen: Wenn Sie sich für eine Energieversum Photovoltaikanlage entscheiden, sorgen wir dafür, dass Ihre Anlage den geltenden Anforderungen entspricht
Variante #1: Eine feste Drosselung des Wechselrichters
In diesem Fall geschieht die Begrenzung direkt am Wechselrichter der Anlage. Der zuständige Installateur führt die Messung der Einspeiseleistung Ihrer Anlage durch und errechnet anhand dieser Daten ihre maximale Leistung. Im Wechselrichter werden dann 70 Prozent dieser Leistung als Obergrenze festgelegt.
Das bedeutet in der Praxis: Sobald die Anlage ihre neue Obergrenze erreicht, stoppt der Wechselrichter die Einspeisung ins öffentliche Netz. Der Nachteil: Die überschüssige Energie geht verloren. Je nach Ausrichtung und Standort der Anlage, kann es sein, dass diese Obergrenze nie oder nur sehr selten erreicht wird – beispielsweise bei einer Ost-West-Ausrichtung.
In diesem Fall kann eine feste Drosselung des Wechselrichters sinnvoll sein, wenn Dachneigung, Standort etc. ebenfalls dafürsprechen. Bei einer Südausrichtung hingegen wäre ein Peak von mehr als 70 Prozent wahrscheinlich. Damit in diesem Fall kein produzierter Strom verloren geht, gibt es weitere Alternativen.
Variante #2: Eine variable Drosselung des Wechselrichters
Die variable Drosselung des Wechselrichters macht sich die Tatsache zunutze, dass die Obergrenze nicht am Wechselrichter selbst, sondern am Verknüpfungspunkt zum öffentlichen Stromnetz gilt. Die Anlage kann also mehr Strom produzieren, wenn dieser anderweitig genutzt wird. Das bedeutet, der Eigenverbrauch von Solarstrom kann zu den 70 Prozent hinzugerechnet werden. Dazu braucht es ein sogenanntes Smart Meter – grob übersetzt ein intelligenter Stromzähler.
Dieser ist ab einer Anlagenleistung von 7 kWp Pflicht und erweist sich als überaus nützlich. Er misst den verbrauchten Haushaltsstrom und kooperiert mit dem Wechselrichter, um die Einspeiseleistung der PV-Anlage zu erfassen. Kurzum: Er weiß, wie viel Strom reinkommt und wie viel Strom rausgeht. Diese Daten können dann an ein intelligentes Energiemanagementsystem übermittelt werden.
Dieser Energiemanager hat einen großen Vorteil: Er sorgt dafür, dass das Maximum des produzierten Solarstroms für den Eigenbedarf genutzt wird. So kann beispielsweise das Elektroauto geladen werden, wenn die Sonne am stärksten scheint. Durch die steigenden Strompreise und die sinkenden Einspeisevergütungen macht das wirtschaftlich am meisten Sinn.
Bei der variablen Wechselrichter-Drosselung lohnt sich ein Stromspeicher in den meisten Fällen. Durch die Integration einer Batterie kann die Energie, die zum Beispiel an einem sonnigen Tag, an dem jedoch niemand zuhause ist und kaum Strom verbraucht wird, zwischengespeichert werden.
Die Energie kann ganz flexibel dann genutzt werden, wenn sie benötigt wird. Mit einer Photovoltaikanlage von Energieversum können Sie sicher sein, dass das technische Set-up hier genau zu Ihren individuellen Anforderungen passt.
Variante #3: Einspeisemanagement mit Rundsteuerempfänger (RSE)
Wir möchten Ihnen diese Variante nicht vorenthalten, können uns hier jedoch auf die Basics beschränken, denn das Einspeisemanagement mit Rundsteuerempfänger ist für die meisten privat betriebenen PV-Anlagen der sprichwörtliche Kanonenschuss auf die unschuldigen Spatzen.
Bei dieser Variante benötigt der Wechselrichter gar keine Drosselung, denn sie wird vom Netzbetreiber selbst vorgenommen. Mittels Rundsteuerempfänger kann der Netzbetreiber die Einspeisung des Stroms stoppen, wenn eine Überlastung des Netzes droht.
Das Einspeisemanagement mit RSE kann entweder mit einem Ein-Aus-Schütz oder einer stufenweisen Abriegelung umgesetzt werden. Bei einem Ein-Aus-Schütz gibt es, wie der Name vermuten lässt, nur zwei Möglichkeiten: Strom an oder Strom aus. Also entweder volle Einspeisung ins Netz oder gar keine. Bei der stufenweisen oder soften Abriegelung kann der Netzbetreiber die Einspeisung am Wechselrichter stufenweise drosseln.
Die Kosten für das Einspeisemanagement mit RSE sind aufgrund der nötigen Technik höher als bei den ersten beiden Varianten. Darum lohnt diese Möglichkeit meist nur bei sehr großen Anlagen. Zudem ist vielen Anlagenbetreiberinnen und Anlagenbetreibern der externe Zugriff auf die Anlage eher unangenehm.
Die Entscheidung, wie die 70-Prozent-Regelung am effizientesten einzuhalten ist, muss von Fall zu Fall getroffen werden. Soll eine Berücksichtigung des Eigenverbrauchs mit einbezogen werden oder ist aufgrund der Gegebenheiten vor Ort ohnehin nicht damit zu rechnen, dass die installierte Leistung auch tatsächlich erreicht wird? Photovoltaik-Rechner können hier erste Anhaltspunkte liefern.
Fazit zur 70-Prozent-Reglung für Photovoltaikanlagen
Das Fazit ist in jedem Fall die Tatsache, dass die 70-Prozent-Regelung mit den richtigen Tools keine Rolle mehr spielt. Mit intelligenten Energiemanagementsystemen und der Einbindung von Stromspeichern, geht auch bei absoluter Höchstleistung keine Energie verloren. Die Peak-Leistungen werden dann genutzt, um die eigenen Stromspeicher zu laden. Der clevere Energiemanager hat dann zuvor dafür gesorgt hat, dass die bereits gespeicherte Energie optimal im Haushalt oder für das Elektroauto verbraucht wurde und die Stromspeicher nun wieder bereit zum Laden sind.
Bevor Sie eine Entscheidung treffen, beraten wir Sie gerne unabhängig und objektiv. Vereinbaren Sie ein kostenfreies Beratungsgespräch und überlassen Sie die maximale Effizienz ihrer PV-Anlage nicht dem Zufall.