Es ist beschlossene Sache – alle haben fleißig genickt und so haben Bundestag und Bundesrat das EEG 2023 auf den Weg gebracht, um den Ausbau der erneuerbaren Energien voranzutreiben. Die wichtigsten Änderungen des erneuerbare Energien Gesetzes (EEG) interessieren Solarfans wie uns natürlich brennend. Darum wollen wir uns zusammen anschauen, was die EEG-Novelle denn nun in der Praxis für Photovoltaikanlagen und ihre Besitzer bedeutet.
Interessant, interessant
Interessant finden wir den Ausbau von Photovoltaikanlagen schon lange – nun stimmt uns die Allgemeinheit zu und das EEG 2023 bestätigt, dass PV-Anlagen ein „überragendes öffentliches Interesse” genießen. Aber was bedeutet das denn überhaupt? Zunächst heißt es, dass die Inbetriebnahme einer Solaranlage einfacher werden soll. Zum Beispiel kann dieses überragende Interesse vor Gericht genutzt werden, um mit der hohen Bedeutung von PV-Power argumentieren zu können. Wenn es also um Streitfragen geht, die den Ausbau von Solarenergie betreffen, kann diese Änderung wichtig werden. Doch warum ist denn die Solarenergie plötzlich so interessant?
Das EEG 2023 steckt hohe Ziele für erneuerbare Energien
Die hat das neue Gesetz ebenfalls in petto. Denn bis zum Jahr 2030 sollen 80 % des Stroms aus erneuerbaren Energien stammen. Das ist doch mal ein Wort. Im Zuge dessen werden natürlich auch die Zubauziele für Solaranlagen in Deutschland angehoben.
Das Gesetz sieht einen Ausbau von Solarenergie auf 22 Gigawatt pro Jahr vor – im Jahr 2030 soll es in der Bundesrepublik somit insgesamt rund 215 Gigawatt Solarleistung geben. Übrigens gilt das nicht nur für PV-Anlagen – auch die aktuellen Ausbauraten der Windenergieanlagen an Land schraubt das EEG 2023 nach oben.
EEG 2023 – 10 Gigawatt pro Jahr
10 Gigawatt pro Jahr sollen es werden, damit 2030 insgesamt rund 115 Gigawatt aus der Windkraft stammen.
Doch warum sind ambitionierte Ausbauziele für Solarenergie so relevant für uns? Ganz einfach, die geringeren Ziele aus den letzten Jahren haben die Einspeisevergütung purzeln lassen wie Fallobst. Kleinere PV-Anlagen, die zielgerichtet auf den Eigenverbrauch ausgerichtet waren, sind die Folge – denn wer baut sich eine überdimensionierte PV-Anlage auf das Dach, um die grüne Energie dann für wenige Cent einzuspeisen.
Der Trend geht also zum Fokus auf die Deckung des eigenen Strombedarfs. Gut für den eigenen Haushalt – blöd für alle anderen, die auf die Nutzung von eingespeistem Solarstrom hofften. Darum richten wir unseren Blick also nun auf eine weitere Neuerung des EEG: eine höhere Vergütung.
Degressionshandbremse für die Einspeisevergütung
Die zieht die EEG-Novelle bis 2024. Das bedeutet, dass die stetige Senkung der Einspeisevergütung – also die Degression – pausiert. Bis 2024 bleibt die Vergütung demnach gleich, erst danach sinkt sie halbjährlich um 1 %. Damit wird zumindest eine Planungssicherheit bei der Berechnung der Amortisation einer PV-Anlage geschaffen.
Doch natürlich ist das Ziel des hohen Eigenverbrauchs von Solarstrom längst auf den deutschen Dächern angekommen. Und es bleibt trotz der Gesetzesänderung bestehen – dennoch oder gerade deswegen soll ein Anreiz für alle geschaffen werden, die ihren gesamten grünen Solarstrom einspeisen möchten: Darum ist die Einspeisevergütung bei Volleinspeisung höher als bei der Überschusseinspeisung.
Klingt realitätsfern, lohnt sich aber für alle mit viel Platz, denn es soll laut Gesetz möglich sein, eine Anlage zur Volleinspeisung zu installieren und eine weitere für die eigene Stromversorgung. Die Trennung kann dabei durch zwei separate Messeinrichtungen der beiden Anlagen erfolgen.
Beispiel bei einer 10 kWp PV-Anlage
13,4 Cent als Volleinspeiser
Wechsel zwischen Voll- und Überschusseinspeisung
Wer also zum Beispiel eine Anlage mit bis 10 kWp als Volleinspeiser betreibt, dessen anzulegender Wert von 8,6 Cent pro Kilowattstunde (kWh) wird um weitere 4,8 Cent pro Kilowattstunde aufgestockt – es gibt also insgesamt 13,4 Cent. Das kann sich lohnen.
Auch die Möglichkeit eines Wechsels zwischen Voll- und Überschusseinspeisung soll das Gesetz erlauben. Das wiederum bedeutet Flexibilität bei der Entscheidung, wie viel des erzeugten Stroms man ins öffentliche Netz einspeisen möchte.
Nach wie vor steht die Einspeisevergütung jedoch den aktuellen Strompreisen gegenüber und macht eine Volleinspeisung eigentlich nur dann interessant, wenn man eben eine zweite Anlage für den Eigenverbrauch auf dem Dach hat. Wie man den Eigenverbrauch erhöht und warum das so wichtig ist, erfahren Sie im übrigen hier: Photovoltaikanlage Eigenverbrauch: Der heilige Gral
EEG 2023 – Die 70-Prozent-Regelung entfällt
Bisher Einspeisebegrenzung bei 70% um das öffentliche Stromnetz nicht zu überlasten
Ende der 70-Prozent-Regelung mit dem EEG 2023
Für Photovoltaikanlagen die ab Januar 2023 in Betrieb gehen
Von 70 auf 100%: Das wäre zumindest theoretisch möglich – denn die 70-Prozent-Regelung für Photovoltaikanlagen, die bis vor Kurzem noch galt, um das öffentliche Stromnetz nicht zu überlasten, fällt weg. So war es zuvor nicht möglich, mehr als 70 Prozent des selbst produzierten Solarstroms in das öffentliche Netz einzuspeisen (Einspeisebegrenzung).
Die PV-Anlage musste ihre Netzeinspeisung also abregeln, sobald sie 70 Prozent ihrer Nennleistung erreicht hatte. Das Ende der 70-Prozent-Regelung gilt für Anlagen, die ab Januar 2023 in Betrieb gehen. Sie können dann ggf. auch auf den Einbau eines Erzeugungszählers verzichten.
Der EEG-Umlage wird endgültig der Stecker gezogen
Zur finanziellen Entlastung von Haushalten und Unternehmen wird die EEG-Umlage vollständig abgeschafft – zuvor war sie bereits auf null gesenkt worden. Das vereinfacht nicht nur den Verkauf des Stroms, sondern würde auch einen eventuell angemieteten Erzeugungszähler überflüssig machen. Hier können Anlagenbesitzer also laufende Kosten einsparen. Doch woher kommt dann die nötige Finanzspritze für den Ausbau der erneuerbaren Energien? Er wird vom Bundeshaushalt finanziert.
Steuersparen leicht gemacht
Mit in Kraft treten der EEG-Novelle gibt es auch eine Veränderung in der Versteuerung der erneuerbaren Energien. Denn eine der Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau erneuerbarer Energien ist die Tatsache, dass Photovoltaikanlagen bis 30 kWp sowohl von der Einkommenssteuer als auch von der Gewerbesteuer befreit werden.
Das ist eine willkommene Entlastung und macht auch die Inbetriebnahme und den Netzanschluss kleinerer Solaranlagen einfacher und unkomplizierter. Doch das ist noch nicht alles.
Bundesrat macht den Weg frei für Mieterstrom
Die bisher geltende 100 kW Grenze für Mieterstromanlagen wurde ebenfalls durch die EEG Novelle aufgehoben. Damit gelangt auch die Energie aus großen Anlagen unkomplizierter in die Mietsobjekte – die Betreiber profitieren dann auch vom Mieterstromzuschlag. Liefern darf den Strom aus erneuerbaren Energie nun auch nicht mehr nur der Anlagenbetreiber selbst. Er darf auch von Dritten bereitgestellt werden.
Der Weg ist das Ziel
Bundestag und Bundesrat beschleunigt den Ausbau erneuerbarer Energien
EEG 2023 macht uns unabhängiger und tritt dem Klimawandel entgegen
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) hilft dabei, Energiekosten zu senken
Vorteile des EEG 2023 nutzen und persönliche Energiewende einleiten
Dass wir in Bezug auf unsere Energiepolitik umdenken müssen, hat nicht zuletzt durch den Krieg in der Ukraine an Dringlichkeit gewonnen. Jetzt geht es uns an die eigene Energieversorgung, dabei war es in Punkto Umweltschutz schon längst Zeit, den beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien voranzutreiben. Dass Bundestag und Bundesrat den Weg nun frei für EEG-Novelle wie diese machen, ist ein wichtiges Zeichen.
Aus dem überragenden öffentlichen Interesse, das wir schon lange in Bezug auf Solarenergie verspüren, ist eine Gesetzesgrundlage geworden – genau gesagt übrigens das Gesetz zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor.
In leichte Sprache übersetzt bedeutet das, das EEG wird einen großen Teil dazu beitragen, uns unabhängiger zu machen und dem Klimawandel entgegenzutreten, indem wir mit dem Einbau einer Solaranlage auf erneuerbare Energien setzen.
Nutzen Sie die Vorteile des EEG 2023 für Ihre persönliche Energiewende und sprechen Sie mit uns darüber, wie wir die Entwicklungen bestmöglich für die Planung und Installation Ihrer Photovoltaikanlage nutzen können. Gemeinsam planen wir eine Solaranlage, die optimal zu Ihren Bedürfnissen passt und die die Vorzüge der geltenden Gesetzeslage zu Ihren Gunsten nutzt. Auch aktuelle Förderungen behalten wir stets im Blick. Vereinbaren Sie jetzt einen kostenlosen und unverbindlichen Beratungstermin mit Ihrem Energieversum Experten.