Die Einspeisevergütung
Wie hoch ist die aktuelle Einspeisevergütung für Solarstrom und warum lohnen sich Photovoltaikanlagen mit Speicher heute besonders?
Falls Sie Strom aus Photovoltaikanlagen in das öffentliche Stromnetz einspeisen, erhalten Sie eine Förderung für Ihren eingespeisten Strom: die sogenannte Einspeisevergütung. Die Höhe dieser Einspeisevergütung wird im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) definiert. Was das genau für Sie bedeutet, wie hoch die Einspeisevergütung für eine private Solaranlage im Jahr 2024 ist und warum sich eine Anlage mit Speicher heute besonders lohnt, erfahren Sie bei Energieversum.
Thema Einspeisevergütung: Was ist das eigentlich?
Die Einspeisevergütung ist eine finanzielle Förderung für die Betreiber von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien wie zum Beispiel Photovoltaik. Sie wird pro erzeugter Kilowattstunde des PV-Stroms gezahlt, die in das öffentliche Stromnetz eingespeist wird. Die Höhe der Einspeisevergütung variiert je nach Art und Größe der Energieanlage und hängt vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme ab. Der einmal festgelegte Vergütungssatz wird 20 Jahre lang unverändert gezahlt. Geregelt ist die Förderung über die Einspeisevergütung im EEG.
Ziel des Erneuerbare Energien Gesetzes (EEG) ist es, einen massiven Ausbau der erneuerbaren Energien zu fördern, wobei ein besonderer Schwerpunkt des EEG auf der Photovoltaik (PV) liegt. Der Plan sieht vor, die Ausbauraten von Solaranlagen um 22 GW pro Jahr zu heben, insgesamt sollen bis 2030 rund 215 GW aus Solaranlagen stammen. Dazu braucht es viele neue Anlagen in Deutschland. Dieser Ausbau leistet einen Beitrag zur Energiewende, reduziert die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern und erhöht den Anteil erneuerbarer Energien in Deutschland deutlich.
Übrigens: Auch wenn Sie sich für eine Photovoltaikanlage mit Stromspeicher entscheiden haben, kann es immer wieder dazu kommen, dass Solarstrom in das öffentliche Netz eingespeist werden kann. Zum Beispiel, wenn der Energiespeicher voll ist und Sie gerade mehr Solarstrom durch Ihre Solaranlage produzieren, als im Haushalt benötigt wird. Daher ist es gut, dass es eine feste Einspeisevergütung für Photovoltaik gibt.
Änderungen bei der Einspeisevergütung in 2024
Zur Förderung erneuerbarer Energiequellen soll Photovoltaik unter anderem auf privaten Dächern finanziell attraktiv sein. Der Meinung war im Sommer 2022 schon der Bundestag und auch die nötige Zustimmung der EU-Kommission ist längst offiziell. Die EEG-Novelle 2023 trat somit im Januar 2023 vollumfänglich in Kraft.
Neben dem Wegfall der EEG-Umlage umfasste das sogenannte „Osterpaket“ der Bundesregierung auch die Abschaffung der 70 Prozent Regelung oder verschiedene Steuervorteile. Die Einspeisevergütung genoss im Rahmen der Änderungen durch die Bundesregierung ebenfalls ein großes Interesse. Denn schließlich legt diese für einen Zeitraum von 20 Jahren fest, wie viel Geld es pro kWh Strom gibt, die wir mit unserer Photovoltaikanlage produzieren und ins öffentliche Netz einspeisen. Zur Berechnung der Wirtschaftlichkeit und der Amortisationsdauer einer PV-Anlage ist die Einspeisevergütung also ein wichtiger Faktor.
Zudem wurde die Degression der Einspeisevergütung bis Januar 2024 ausgesetzt. Ab Februar 2024 wird auf eine halbjährliche Degression umgestellt. Die Sätze sinken dann konstant alle 6 Monate um 1 Prozent. Diese konstante Entwicklung der Einspeisevergütung soll den Ruhepuls von künftigen Anlagen-Besitzern und -Besitzerinnen erstmal senken. Denn eine gute Planbarkeit ist schließlich ebenfalls einer der großen Vorzüge, wenn man die Stromversorgung mit der Energie vom eigenen Hausdach selbst übernimmt.
Wie hoch ist die Einspeisevergütung 2024?
Natürlich könnte hier jetzt einfach ein Betrag in Cent pro Kilowattstunde stehen – aber Sie ahnen es, ganz so einfach ist es dann doch nicht. Dennoch kein Problem, denn wir verschaffen Ihnen einen ganz einfachen Überblick.
Volleinspeisung von PV-Strom
Neue Anlagen, die sich komplett in den Dienst der Allgemeinheit stellen, also zur Volleinspeisung die gesamte produzierte Strommenge an das öffentliche Netz abgeben, sollen besser entlohnt werden. Für Photovoltaikanlagen bis 10 kWp sieht das Erneuerbare Energien Gesetz für die Volleinspeisung eine feste Vergütung von 13,0 Cent/kWh vor. Diese Sätze gelten für Anlagen mit Inbetriebnahme ab dem 1. Januar 2023 bis zum 31. Januar 2024. Bei größeren Anlagen erhält der Anlagenteil ab 10 kWp dann 10,9 Cent/kWh. So weit so lohnenswert, aber natürlich möchten wir mit unserer Photovoltaikanlage gleich mehrere Fliegen mit einer Klappe schlagen. Wir wollen den eigenen Haushalt und vielleicht noch E-Autos oder Wärmepumpen mit unserem grünen Strom vom Dach versorgen – das klappt mit der Volleinspeisung natürlich nicht. Deshalb werden wir Teileinspeiser. Wir speisen, wie der Name vermuten lässt, nur einen Teil der sauberen Energie ins öffentliche Netz ein. Auch für uns scheint die Sonne auf die Abrechnung.
Teileinspeisung von PV-Strom
Wenn wir nur den PV-Strom ans öffentliche Netz abdrücken, den wir selbst nicht gebrauchen können, dann fallen wir unter die Teil- oder auch Überschusseinspeisung. Dabei erhalten Anlagen (mit Inbetriebnahme ab 1. Januar 2023 bis 31. Januar 2024) bis 10 kWp festgesetzte 8,2 Cent/kWh. Übersteigt unsere Anlage diese Dimension, gibt es für den Anlagenteil ab 10 kWp immerhin noch 7,1 Cent/kWh. Es ist also in beiden Fällen – Voll- und Überschusseinspeisung – so, dass sich die Einspeisevergütung aus dem Wert bis 10 kWh und einem eventuellen Überschuss zusammensetzt. Dazu je ein kleines Praxisbeispiel:
Volleinspeisung – Beispielrechnung:
Anlage zur Volleinspeisung mit 10 kWp: 13 Cent/kWh
Anlage zur Volleinspeisung mit 14 kWp: 12,4 Cent/kWh
Rechnung 14 kWh: 10 x 13 Cent/kWh + 4 x 10,9 Cent/kWh / 14 = 12,4 Cent/kWh
Teileinspeisung – Beispielrechnung:
Anlage mit 10 kWp: 8,2 Cent/kWh
Anlage mit 14 kWp: 7,9 Cent/kWh
Rechnung 14 kWh: 10 x 8,2 Cent/kWh + 4 x 7,1 Cent/kWh / 14 = 7,9 Cent/kWh
Übersicht Einspeisevergütung bis 31. Januar 2024:
Anlage mit einer installierten Leistung bis 10 kW
Teileinspeisung: 8,20 ct/kWh
Volleinspeisung: 13,00 ct/kWh
Anlage mit einer installierten Leistung bis 40 kW
Teileinspeisung: 7,10 ct/kWh
Volleinspeisung: 10,90 ct/kWh
Anlage mit einer installierten Leistung bis 100 kW
Teileinspeisung: 5,80 ct/kWh
Volleinspeisung: 10,90 ct/kWh
Quelle: bundesnetzagentur.de
Übersicht Einspeisevergütung ab Februar 2024:
Da die Einspeisevergütung ab dem 1. Februar 2024 erstmals entsprechend der konstanten Degression (alle 6 Monate um 1 Prozent) sinkt, wollen wir auch hierauf einen Blick werfen.
Einspeisevergütung vom 1. Februar 2024 bis zum 31. Juli 2024:
Anlage mit einer installierten Leistung bis 10 kW
Teileinspeisung: 8,12 ct/kWh
Volleinspeisung: 12,87 ct/kWh
Anlage mit einer installierten Leistung bis 40 kW
Teileinspeisung: 7,03 ct/kWh
Volleinspeisung: 10,79 ct/kWh
Anlage mit einer installierten Leistung bis 100 kW
Teileinspeisung: 5,74 ct/kWh
Volleinspeisung: 10,79 ct/kWh
Rechte Tasche, linke Tasche
Oder in unserem Fall: Rechtes Dach, linkes Dach. Denn es ist seit der EEG Novelle auch möglich, zwei Anlagen zu betreiben und so auch die Einspeisevergütungen zu trennen. So wäre es möglich, eine Anlage zu installieren, die den Eigenverbrauch im Haushalt deckt (also für die Überschusseinspeisung geeignet ist) und eine, die als Volleinspeiser die hohe Einspeisevergütung kassiert – und die gesamten Erträge dem öffentlichen Netz zugänglich macht. Mit einer cleveren Planung und ein bisschen Mathe lassen sich so also ggf. noch bessere Sätze erzielen.
Wie erfolgt die Abrechnung der Einspeisevergütung – monatlich oder jährlich?
Monatliche Abschlagszahlung mit einer jährlichen Abrechnung
Bei diesem Modell der Abrechnung wird die Vergütung des Solarstroms als monatliche Vorauszahlung, für die geschätzte Anzahl der von der PV-Anlage erzeugten Kilowattstunden, gezahlt. Zudem wird nach der Zählerablesung am Jahresende eine konkrete Abrechnung ausgestellt, die zu einer Nachzahlung oder einem Rückzahlungsanspruch gegenüber dem Energieversorger führt.
Monatliche Abrechnung
Anhand der monatlichen Erfassung des Zählerstands wird die fällige Vergütung berechnet, die dann im folgenden Monat ausgezahlt wird. Bei diesem Abrechnungsmodell der Einspeisevergütung für Anlagen entfällt die jährliche Abrechnung.
Antrag auf Einspeisung und Netzverträglichkeitsprüfung je nach Anlagengröße
Nach Einreichen des Antrags auf Einspeisung führt der Netzbetreiber bei PV-Großanlagen eine Netzverträglichkeitsprüfung durch, um sicherzustellen, dass die Einspeisung mit dem Netz kompatibel ist. In den meisten Fällen wird eine Einspeisezusage erteilt.
Der Netzbetreiber ermittelt im Rahmen der Netzverträglichkeitsprüfung den günstigsten Einspeisepunkt für eine Photovoltaik-Großanlage über 30 kWp. Entscheidet sich der Netzversorger dazu, einen Einspeisepunkt zuzuweisen der weiter entfernt als der nächstgelegenen Einspeisepunkt ist, führt das zu Kosten welche vom Energieversorger getragen werden.
Ob Sie für diese zusätzlichen Kosten trotzdem aufkommen müssen? Nein, der Anlagenbetreiber ist nur für die Kosten der Elektroinstallation bis zum nächstgelegenen Einspeisepunkt verantwortlich.
Bei der Beantragung der Einspeisevergütung für eine “normal” große Anlage braucht es keine Netzverträglichkeitsprüfung, aber natürlich den Antrag auf Einspeisung. Der sollte in jedem Fall bereits vor der Installation der Photovoltaikanlage gestellt werden. Stellen Sie sicher, dass alle nötigen Unterlagen dafür vorliegen, damit sich der Prozess nicht unnötig verzögert, weil etwas fehlt. Zudem muss die Anlage für PV bei der Bundesnetzagentur angemeldet werden.
Was passiert mit der Einspeisevergütung nach Ablauf von 20 Jahren?
PV-Anlagen werden in den ersten 20 Jahren nach ihrer Inbetriebnahme mit der festen Einspeisevergütung gefördert. Doch was passiert dann? Viele Anlagen der ersten Generation der Photovoltaik erreichen bereits die 20 Jahre Marke. Wichtig zu wissen: Zu dieser Zeit gab es keinen Grund, warum Anlagenbetreiber auf die großzügigen 44 Cent Einspeisevergütung verzichten und stattdessen Geld in einen Solarstromspeicher investieren sollten. Heute sieht das natürlich anders aus. Man behauptet, dass zum jetzigen Zeitpunkt nur wenige der alten Anlagen überhaupt mit einem Stromspeicher ausgestattet sind. Aber welche Möglichkeiten gibt es für Ü20-Anlagen?
Insbesondere für kleinere Solaranlagen empfiehlt sich der Eigenverbrauch des erzeugten Solarstroms. Überschüssiger Strom, der nicht selbst verbraucht wird, kann weiterhin in das öffentliche Netz eingespeist werden. Für diese Einspeisung erhalten die Ü20-Einspeiser dann eine Vergütung, die sich nach dem jeweiligen „Jahresmarktwert Solar“ richtet. Die Anschlussregelung gilt bis Ende 2027.
Lohnt sich eine Direktvermarktung für private Photovoltaikanlagen?
Die sogenannte „sonstige Direktvermarktung“ war vor allem für Freiflächen-Photovoltaikanlagen und große Windparks attraktiv. Doch das Solarpaket, das Mitte 2023 beschlossen wurde, sieht vor, die Direktvermarktung für kleinere Anlagen bis 25 kW zu vereinfachen*. Im Zuge dessen wurden die Regularien zur Technik von Anlagen bis 25 kW gelockert: Es gibt in dieser Größenordnung demnach keine gesetzlichen Vorgaben zur technischen Ausstattung der Anlage. Zuvor war beispielsweise die Fernsteuerung der Anlage Pflicht*.
*Quelle: bmwk.de
Photovoltaik Eigenverbrauch mit einem Stromspeicher
Vor 20 Jahren haben die meisten Betreiberinnen und Betreiber einer Photovoltaikanlage den selbst generierten Strom aus erneuerbaren Energien in das Netz eingespeist, um von der hohen Photovoltaik Einspeisevergütung zu profitieren. Heute ist dies durch die gesunkenen Vergütungssätze nicht mehr lukrativ, da die aktuelle Einspeisevergütung für Photovoltaik deutlich unter dem aktuellen Strompreis liegt.
Um trotzdem von den finanziellen Vorteilen einer Photovoltaikanlage zu profitieren, ist es bei den aktuellen Strompreisen deutlich lukrativer, den selbst generierten Strom im eigenen Haushalt zu nutzen und sich so von Energieversorgern möglichst unabhängig zu machen.
Wie lässt sich dieses Vorhaben realisieren? Die Umstellung auf den Eigenverbrauch von Solarenergie schafft man am besten mit einem Energiespeicher, der tagsüber mit Strom gefüllt wird und dann nachts oder an regnerischen Tagen den Eigenverbrauch von Solarstrom decken kann.
Ist eine PV-Anlage trotz sinkender Einspeisevergütung wirtschaftlich?
Die Frage aller Fragen: Ist eine Photovoltaikanlage denn heutzutage überhaupt noch wirtschaftlich? Ja. Auch mit einer geringeren Einspeisevergütung lohnen sich Photovoltaikanlagen heute. Beim aktuellen Strompreis macht es viel mehr Sinn, den generierten Solarstrom selbst zu nutzen und auf eine möglichst autarke Energieversorgung durch eine PV-Anlage umzustellen.
Wird die Photovoltaikanlage sinnvoll geplant und wirtschaftlich betrieben, können Sie durch den Eigenverbrauch von Solarstrom langfristig Geld sparen und dabei den Verkaufswert Ihres Eigenheims steigern.
Sie möchten Ihre eigene Photovoltaikanlage planen, den Strom einspeisen sowie selbst nutzen und benötigen Tipps zum Kauf? Wir ermitteln, ob eine Photovoltaikanlage für Sie sinnvoll und welche Anlagengröße für Ihren Haushalt wirtschaftlich ist. Dabei beziehen wir beispielsweise auch mit ein, ob Sie Ihre Heizung mit einer Wärmepumpe und PV-Strom betreiben möchten. Kontaktieren Sie uns unverbindlich!