Bewilligung der Einspeisezusage
Diese Frage müssen Betreiber von Photovoltaikanlagen mit mehr als 30 kWp dem Netzbetreiber stellen, bevor sie ihre grüne Energie in das öffentliche Stromnetz einspeisen dürfen. Denn für Anlagen einer solchen Größe, muss der Netzbetreiber eine Einspeisezusage bewilligen. Voraussetzungen für die Zusage, Wartezeiten und eventuelle Hindernisse sind vorab zu bedenken. Wir zeigen Ihnen, welche das sind und wie Sie die Einspeisezusage bekommen.
Welche Photovoltaikanlagen brauchen eine Einspeisezusage?
Sie haben eine PV-Anlage mit mehr als 30 kWp auf dem Dach, die herrlichen klimafreundlichen Strom produziert. Und weil Sie die Energiewende vorantreiben möchten (und ganz nebenbei noch etwas daran verdienen) stellen Sie Ihren Solarstrom dem öffentlichen Netz zur Verfügung. Wer könnte da etwas gegen haben? Grundsätzlich natürlich niemand, trotzdem benötigen Sie eine Einspeisezusage und damit eine positive Netzverträglichkeitsprüfung, um Ihre PV-Anlage entsprechend anschließen zu können. Das gilt jedoch nur für Solaranlagen ab 30 kWp – alle kleineren PV-Anlagen erhalten die Einspeisevergütung nach EEG und können das ganz einfach über den Hausanschluss tun. Bei PV-Großanlagen, hat der Netzbetreiber jedoch per Gesetz noch ein Wörtchen mitzureden. Er muss also seine Einspeisezusage erteilen.
Wie bekomme ich die Einspeisezusage?
Den entsprechenden Antrag stellt meist der Fachbetrieb, den Sie mit der Planung und Installation Ihr PV-Großanlage beauftragt haben. Er hat alle nötigen Daten und Informationen zur Antragstellung vorliegen. Bevor eine Einspeisezusage erteilt werden kann, muss eine Netzverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden. Im Zuge dessen wird unter anderem der Einspeisepunkt festgelegt an dem der Strom ins öffentliche Netz übergeht. Anhand der technischen Daten, die zur Planung der Photovoltaikanlage vorliegen und unter Berücksichtigung des wirtschaftlichen Aspekts, ermittelt der Netzbetreiber diesen Punkt. Das kann rund drei Monate dauern – planen Sie diese Zeit also unbedingt mit ein.
Einspeisezusage für Photovoltaik-Großanlagen
Unter Umständen kann sein, dass für die Integration der Großanlage Leitungen verlegt werden müssen etc. Das kann das Prozedere natürlich noch verlängern. Zwar muss der Netzbetreiber auch Anlagen mit mehr als 30 kWp ans Netz nehmen, so sieht es das EEG vor, doch natürlich hat auch er Zeit, die Gegebenheiten und Voraussetzungen entsprechend anzupassen. Noch komplizierter wird es, wenn der Einspeisepunkt auf einem fremden Gebiet liegt, dann muss eventuell noch ein Gestattungsvertrag abgeschlossen werden.
Kann der Netzbetreiber die Einspeisezusage verweigern?
Theoretisch kann er das tun. Denn die Gesetzesvorgabe besagt, dass der Anschluss der Anlage und auch deren Einspeisung für den Netzbetreiber wirtschaftlich zumutbar sein muss. Denn in Regionen mit einer besonders hohen PV-Dichte kann es sein, dass die Netzkapazitäten bereits ausgelastet sind und neue geschaffen werden müssen. Der Ausbau des Netzes ist natürlich kein Pappenstiel. Liegt der finanzielle Aufwand für den Ausbau bei mehr als 25 % der Kosten für die Anlage, ist laut EEG keine Wirtschaftlichkeit mehr gegeben und der Netzbetreiber kann die Einspeisezusage ablehnen. Sprechen Sie darum unbedingt rechtzeitig mit ihrem Photovoltaik-Fachbetrieb über dieses Thema, denn nur, wenn eine Einspeisezusage vorliegt, kann die PV-Großanlage mit mehr als 30 kWp auch angeschlossen werden.