Update: Die Haushaltsmittel in Höhe von 300 Millionen Euro, die das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) für das Jahr 2023 gewährt hat, sind bereits ausgeschöpft. Für das Jahr 2024 soll es jedoch einen neuen Topf geben, der Haushaltsmittel in Höhe von 200 Millionen Euro beinhalten wird.
Wer die Anschaffung einer Photovoltaikanlage plant und damit nicht nur den Haushalt, sondern auch das eigene Elektroauto mit grüner Energie versorgen möchte, kann mit der neuen KfW Förderung 442 mächtig sparen. Bis zu 10.200 Euro sind hier zu holen.* Die Maßnahmen umfassen dabei gleich mehrere Komponenten der privaten Energiewende – von der Photovoltaikanlage über den Speicher bis hin zur Ladestation für das E-Auto können wir uns Teile der Anschaffungskosten fördern lassen.
Wir verraten, welche Voraussetzungen für die Förderung 442 zu erfüllen sind, wer sie beantragen kann und wie sich der Höchstsatz einstreichen lässt.
Die Details zur KfW Förderung: „Solarstrom für Elektrofahrzeuge“
Bundesverkehrsminister Volker Wissing möchte das Laden von Elektroautos mit Solarstrom vorantreiben. Dazu hat er ein neues Förderangebot auf den Weg gebracht – und das lohnt sich. Denn das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) stellt im Rahmen des Programms einen gut gefüllten Fördertopf mit bis zu 500 Millionen Euro zur Verfügung*. Interessant ist der Zuschuss vor allem für Menschen, die bereits ein E-Auto besitzen – oder den Kauf planen – und sich außerdem eine neue Photovoltaikanlage inklusive Stromspeicher zu eigen machen möchten. Denn nur in Kombination gibt es ein Stück vom KfW Förder-Kuchen.
Was sind die Ziele der Förderung 442 von Volker Wissing?
Das vorrangige Ziel der Bezuschussung 442 ist es, den Verbrennern auf deutschen Straßen auf Nimmerwiedersehen zu winken und die Elektromobilität weiter voranzutreiben. Doch neben den E-Fahrzeugen selbst brauchen wir dazu vor allem eins: Ladepunkte. Der Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur ist in Deutschland jedoch noch immer nicht dort, wo wir ihn gerne hätten. Wie die Bundesnetzagentur auf ihrer Website erklärt, verzeichnet das Ladesäulen-Register aktuell 75.643 Normalladepunkte und 17.029 Schnellladepunkte, die am 1. Juni 2023 in Betrieb waren.*** Damit der Umstieg auf die Elektromobilität also zur echten Alternative wird, setzt Wissing auf die Installation privater Ladestationen. Voraussetzung ist, dass diese mit Hilfe von Photovoltaik betrieben werden und die heimische PV-Anlage auch über einen Batteriespeicher verfügt. Das klingt nach einem guten Plan. Schauen wir uns also an, wie viel genau wir mit dem Zuschuss der KfW sparen können.
Wie hoch ist der Zuschuss 442 der KfW?
Das neue Förderprogramm richtet sich an Eigentümerinnen und Eigentümer von selbstgenutzten Wohnhäusern. Sie können hier einen Investitionszuschuss von bis zu 10.200 Euro bei der KfW beantragen. Dieser gilt für eine Wallbox bzw. eine Ladestation in Kombination mit einer Solaranlage und einem Stromspeicher. Die Förderung lässt sich jedoch nur realisieren, wenn ein eigenes Elektroauto bereits vorhanden oder schon verbindlich bestellt ist. Den Höchstbetrag von 10.200 Euro gibt es, wenn das System bidirektionales Laden unterstützt.
Was bedeutet der Begriff bidirektionales Laden?
Bidirektionales Laden bedeutet, dass die Elektroautos ihre Akkukapazitäten nicht nur für eigene Zwecke nutzen, sondern ihre Energie auch in den Haushalt fließen kann, um dort zur Stromversorgung beizutragen. Ein schlaues Energiemanagementsystem sorgt dann dafür, dass der Solarstrom optimal verteilt und der PV-Eigenverbrauchsanteil optimiert wird.
Wie die KfW erklärt, leisten diese System einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz, der sowohl dem Verkehrsbereich zugutekommt als auch die Netzstabilität und Autarkie stärkt.* Systeme, die das bidirektionale Laden nicht unterstützen, aber alle Kriterien des Förderprogramms erfüllen, können mit maximal 9.600 Euro Zuschuss rechnen.
Zuschussförderung KfW 442: Die Details auf einem Blick
Die wichtigsten Details der Förderung haben wir hier für Sie in einer Tabelle zusammengefasst.
Parameter | Details |
---|---|
Förderprogramm | KfW Förderung 442 – „Solarstrom für Elektrofahrzeuge“ |
Initiator | Bundesverkehrsminister Volker Wissing |
Zuständiges Ministerium | Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) |
Ziel | Förderung der privaten Nutzung von Solarstrom für Elektrofahrzeuge |
Startdatum für Antragstellung | 26. September 2023 |
Budget | Bis zu 500 Millionen Euro |
Maximaler Förderbetrag | Bis zu 10.200 Euro |
Voraussetzung für Förderfähigkeit | Besitz eines selbstgenutzten Wohnhauses und eines (verbindlich bestellten) E-Autos |
Welche Komponenten umfasst der Zuschuss 442?
Der Zuschuss „Solarstrom für Elektroautos“ der KfW fördert den Kauf einer neuen Wallbox (oder anderen Ladestation für Elektroautos) mit einer Ladeleistung von mindestens 11 (kW) Kilowatt. Zudem fördern die Töpfe der KfW den Kauf einer fabrikneuen Photovoltaikanlage mit einer Spitzenleistung von mindestens 5 Kilowattpeak (kWp). Ebenso bezuschusst wird der Kauf von einem Speicher für den Solarstrom, ab einer Speicherkapazität von 5 Kilowattstunden (kWh). Nicht nur die Anschaffungskosten werden über den lohnenden Solar-Zuschuss subventioniert, auch der Einbau und der Anschluss der Solaranlage werden bezuschusst. Das umfasst auch Installationsarbeiten und das Energiemanagement-System.**
KfW 442 Förderung: Detaillierte Zusammensetzung der Zuschüsse
Die Förderung der Kreditanstalt für Wiederaufbau setzt sich aus mehreren Pauschalbeträgen für die einzelnen Komponenten zusammen. So gibt es für Ladestationen ohne bidirektionale Ladefähigkeit einen Zuschuss von 600 Euro, für eine Wallbox bzw. eine Ladestation, die die Möglichkeit zum bidirektionalen Laden bietet, sind es 1.200 Euro.
In Bezug auf die Photovoltaikanlage sind die Zuschüsse nach Leistung definiert. Pro kWp übernimmt die KfW 600 Euro, gedeckelt ist der Betrag bei maximal 6.000 Euro. Ebenso sieht es beim Speicher für den Solarstrom aus. 250 Euro pro kWh, jedoch maximal 3.000 Euro, sieht das Förderprogramm hier vor. Nutzen wir also hier alle Möglichkeiten vollumfänglich, kassieren wir sonnige 10.200 Euro. Die gibt es dann von der KfW direkt aufs Konto.**
Komponente | Beschreibung | Maximaler Zuschuss |
---|---|---|
Wallbox / Ladestation | Bidirektionale Ladefähigkeit | 1.200 Euro |
Ohne bidirektionale Ladefähigkeit | 600 Euro | |
Photovoltaikanlage | Pro kWp Spitzenleistung | 600 Euro (max. 6.000 Euro) |
Solarstromspeicher | Pro kWh Speicherkapazität | 250 Euro (max. 3.000 Euro) |
Installation und Energiemanagementsystem | Einbau und Anschluss der Anlage inkl. Installationsarbeiten | In den Zuschuss integriert (Teil des gesamten Fördervolumens) |
Für was gilt der Zuschuss der KfW nicht?
Die KfW-Förderung gilt nicht für eine Reihe von Sonderfällen. Dazu gehören Neubauten vor dem Erstbezug, ausschließlich zur Vermietung bestimmte Objekte sowie Ferien- und Wochenendhäuser und Ferienwohnungen. Auch Eigentumswohnungen sind von der Förderung ausgeschlossen. Zu beachten ist auch, dass eine Mehrfachförderung desselben Wohngebäudes mit dieser Sonderförderung nicht möglich ist.
Wer kann die Förderung der KfW beantragen?
Den Zuschuss der KfW können Privatpersonen bekommen, die ihre Elektroautos mit Solarenergie aus der eigenen PV-Anlage laden möchten. Voraussetzung ist, dass sie das Wohngebäude besitzen und auch selbst darin wohnen. Zudem ist nachzuweisen, dass sich bereits ein E-Auto im heimischen Fuhrpark befindet oder zumindest zum Zeitpunkt der Antragstellung verbindlich bestellt wurde.
- Antragstellung vor Bestellung der Komponenten im Kundenportal „Meine KfW“ ab 26.09.2023
- Umsetzung des Vorhabens nach Erhalt der Zusage: Bestellung der Photovoltaikanlage, des Solarstromspeichers und/oder der Ladestation und Beauftragung der Installation.
- Nachweisführung ab März 2024
- Identitätsnachweis, idealerweise durch Schufa-Identitätsprüfung
- Nachweis der vollständigen Umsetzung des Projekts im Kundenportal
- Hochladen der Rechnungen und ggf. weiterer geforderter Nachweise
- Zuschusszusage: Nach Prüfung der Angaben durch die KfW erfolgt die Auszahlung des Zuschusses auf Ihr Konto.
Wie läuft der Antrag für die Förderung KfW 442 ab?
Der Antragsprozess für die Förderung durch das KfW-Programm 442 läuft wie folgt beschrieben ab.
Bevor Sie Ihre Photovoltaikanlage, Ihren Solarstromspeicher oder Ihre Ladesäule bestellen oder entsprechende Verträge abschließen, müssen Sie zunächst den Antrag über das Kundenportal „Meine KfW“ stellen. Nach Erhalt der Förderzusage können Sie Ihr Vorhaben umsetzen und die benötigten Systemkomponenten bestellen sowie die Installation in Auftrag geben.
Ab März 2024 beginnt die erste Phase der Nachweisführung, in der Sie zunächst Ihre Identität nachweisen müssen, vorzugsweise über den Schufa-Identitäts-Check. Anschließend dokumentieren Sie im Kundenportal die erfolgreiche Umsetzung Ihres Vorhabens, indem Sie alle relevanten Daten zur installierten Technik eingeben und die Vollständigkeit der Umsetzung bestätigen.
Anschließend laden Sie alle relevanten Rechnungen und ggf. weitere Nachweise wie z. B. den Fahrzeugschein oder den Leasingvertrag für Ihr Elektrofahrzeug hoch.
Nach Prüfung dieser Unterlagen durch die KfW wird der Zuschuss auf Ihr Konto überwiesen. Bitte beachten Sie, dass sich die konkreten Schritte und Details nach den offiziellen Vorgaben der KfW richten und Sie sich daher stets aktuell auf der Website der KfW informieren sollten.
Photovoltaikanlage, Wallbox und Stromspeicher: Bei Energieversum alles aus einer Hand
Nutzen Sie das neue Förderprogramm der KfW für Ihre persönliche Energiewende. Setzen Sie auf Strom aus Solar und speisen Sie damit nicht nur den Speicher in Ihrem Haushalt, sondern auch den Ihres Elektroautos. Dass mit der Solaranlage, dem Batteriespeicher und der Ladestation gleich drei Komponenten gefördert werden, die den größten Kostenfaktor beim Kauf ausmachen, ist eine wunderbare Option, um Ihr Wohngebäude jetzt auf grünen Strom aus der eigenen PV-Anlage umzurüsten.
Wir sind von der Beratung über die Planung, Installation und Inbetriebnahme der Solaranlage an Ihrer Seite und helfen Ihnen auch gern dabei, den Zuschuss 442 zu beantragen. Verlassen Sie sich auf unsere Expertise und unsere Erfahrung als Fachunternehmen. Wir definieren und installieren die passenden Komponenten, die speziell für Ihre Anforderungen benötigt werden. Gemeinsam starten wir in die grüne Zukunft Ihrer Energieversorgung durch erneuerbare Energie. Nutzen Sie das Förderprogramm der KfW für Ihre Zwecke und sparen Sie mit dem Zuschuss bis zu 10.200 Euro. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.
*Quelle: KfW Newsroom
**Quelle: KfW
***Quelle: Bundesnetzagentur