Lange gab es für Photovoltaikanlagen eine magische Grenze. Diese lag bei einer installierten Leistung von maximal 10 kWp. Anlagen, die dieses Limit einhielten, hatten steuerliche Vorteile und lagen auch bei der Einspeisevergütung ganz vorn. Mit der letzten Änderung des EEG (Erneuerbare Energien Gesetz) verschiebt sich diese Grenze von 10 kWp auf 30 kWp – wenn auch nicht in jeder Hinsicht.
Durch die Neuerungen eröffnet sich für zukünftige Anlagenbetreiber eine spannende Möglichkeit: Sie können jetzt wesentlich mehr Solarstrom erzeugen und trotzdem von den Vorzügen profitieren. Oder doch nicht? Wir klären die Hintergründe der kWp-Grenze für Photovoltaikanlagen und sehen uns die Auswirkungen für die Photovoltaik Planung einmal genauer an.
Was besagte die magische 10 kWp-Grenze?
Zunächst wollen wir einmal die Begrifflichkeit klären: kWp steht für „Kilowatt Peak“ und beschreibt die maximale Leistung einer PV-Anlage unter optimalen Bedingungen. Die Angabe ist nicht zu verwechseln mit kWh, also Kilowattstunden. Denn das wiederum ist eine Maßeinheit für die Energiemenge, die über einen bestimmten Zeitraum von einer Photovoltaikanlage erzeugt wird.
Steuerliche Hintergründe der kWp-Grenze
Die kWp-Grenze bezieht sich also auf die maximale, theoretische Leistung der Anlage. Bereits vor der Novelle sah das EEG vor, dass PV-Anlagen unter 10 kWp sowohl von der Gewerbesteuer als auch von der Einkommenssteuer befreit sind. Das bedeutet, Betreiberinnen und Betreiber einer Photovoltaikanlage, die ihren Solarstrom mit einer Gewinnerzielungsabsicht in das öffentliche Netz einspeisen, werden dadurch vor dem Finanzamt nicht automatisch zum Unternehmen. Sie sind von dieser Steuerpflicht ausgenommen – daran hat sich auch nichts geändert. Ebenfalls befreit waren Anlagen unter 10 kWp von der Pflicht, eine Einnahmenüberschussrechnung im Rahmen der Einkommensteuererklärung aufzustellen. Auch dieser Vorzug bleibt. Die Mehrwertsteuer für Solaranlagen ist ohnehin seit 2023 Geschichte. Das bedeutet für Anlagen unter 10 kWp ändert sich auch mit der Gesetzesänderung nichts – vielmehr wird die Grenze nach oben verschoben.
Grenzen der Einspeisevergütung
Nicht nur in Bezug auf die Pflichten gegenüber des Finanzamts ist eine Anlagengröße von 10 kWp eine entscheidende Schwelle. Auch mit Blick auf die Einspeisevergütung tut sich hier eine magische Grenze auf. Denn das EEG unterteilt die Vergütungssätze für die Einspeisung von Solarstrom aus Photovoltaikanlagen nach Anlagengröße bzw. installierter Leistung.
Das EEG unterscheidet zwischen kleinen, mittelgroßen und großen PV-Anlagen. Die Schwellenwerte dafür liegen bei bis zu 10 kWp, bis zu 40 kWp und bis zu 100 kWp Leistung. Aktuell gibt es laut Bundesnetzagentur für Teileinspeiser 8,03 Cent pro Kilowattstunde (Stand September 2024), wenn die Anlage eine Leistung von maximal 10 kWp aufweist. Bei Anlagen mit bis zu 40 kWp sind es dann nur noch 6,95 Cent, bis 100 kWp fließen nur noch 5,68 Cent pro Kilowattstunde zurück auf das Konto. Für die Volleinspeisung gibt es etwas mehr. Da liegen die Sätze bei 12,73 Cent pro Kilowattstunde für eine maximal 10 kWp PV-Anlage bzw. 10,68 Cent pro Kilowattstunde für Photovoltaik mit bis zu 100 kWp.
Wo wird die kWp-Grenze für Photovoltaik geregelt?
Sowohl die steuerlichen Gegebenheiten als auch die Einspeisevergütungen werden im EEG, dem Erneuerbare Energien Gesetz festgelegt. Das EEG fördert die Nutzung erneuerbarer Energien in Deutschland, indem es feste Einspeisevergütungen für Strom aus regenerativen Quellen – wie zum Beispiel Solar – definiert. Ziel des EEG ist es, den Anteil erneuerbarer Energien am Strommix deutlich zu erhöhen und somit zur Reduktion von CO2-Emissionen beizutragen. Zudem unterstützt das Gesetz den Ausbau der Infrastruktur für erneuerbare Energien, um eine nachhaltige und umweltfreundliche Energieversorgung zu gewährleisten. Das EEG gibt es bereits seit mehr als zwanzig Jahren, doch es wird regelmäßig erneuert, zuletzt im Mai 2024 mit dem “Solarpaket 1”.
Neue Grenze: Auswirkungen für Photovoltaik
Das EEG wurde erneuert und die Grenze für die steuerlichen Vorzüge von 10 kWp auf 30 kWp angehoben. Das bedeutet, eine Solaranlage mit bis zu 30 kWp Leistung ist nun ebenfalls von der Umsatz- und Mehrwertsteuer sowie von der Einkommen- und Gewerbesteuer befreit. Damit möchte die Bundesregierung den Ausbau der Photovoltaik weiter vorantreiben und vor allem dafür sorgen, dass größere Anlagen installiert werden, um die Energiewende weiter nach vorne zu bringen. Denn die Netzeinspeisung von Solarenergie macht den Strommix natürlich nachhaltiger.
Das bedeutet, die magische Grenze für Photovoltaik verschiebt sich in Bezug auf die Steuern. Doch was ist mit der Einspeisevergütung?
Hier bleibt alles wie gehabt. Die Vergütungssätze sind nach wie vor in den Schritten 10, 40 und 100 kWp eingeteilt. Wer also eine Anlage mit mehr als 10 kWp Leistung installiert, bekommt eben auch einen etwas geringen Satz. Doch es stellt sich die Frage: Wer ist davon eigentlich betroffen? Oder anders: Wer braucht mehr als 10 kWp?
PV-Anlage mit mehr als 10 kWp: Für wen geeignet?
Aus wirtschaftlicher Sicht ist eine PV-Anlage dann perfekt geplant, wenn das optimale Verhältnis zwischen Anschaffungskosten und Einsparungen besteht. Doch wer benötigt eine PV-Anlage, die mehr als 10 kWp produziert? Eines sei verraten: Die meisten Einfamilienhäuser sind es nicht. Für einen typischen Haushalt sind mehr als 10 kWp schlicht zu viel. Selbst wenn die Stromerzeugung so stark wie möglich dem Eigenverbrauch zufließen würde, ginge doch ein Großteil an den Netzbetreiber. Die Investitionskosten dann nur mit der Einspeisevergütung wieder hereinzuholen, dauert lange und ergibt aus wirtschaftlicher Sicht wenig Sinn – auch, wenn dadurch ein Großteil der Stromkosten eingespart werden würde.
Mehrfamilienhäuser
Vielmehr profitieren beispielsweise Mehrfamilienhäuser von der Neuerung. Sie haben nicht nur einen weitaus höheren Stromverbrauch, weil sie eine größere Anzahl von Haushalten mit Strom versorgen. Die Gebäude bieten meist auch eine ausreichend große Dachfläche für die Installation einer üppig dimensionierten Solaranlage. Durch den gemeinschaftlichen Betrieb der Anlage können die Stromkosten für die Bewohnerinnen und Bewohner des Hauses enorm gesenkt werden, da sie so von lokal erzeugtem Solarstrom profitieren. Zudem trägt eine große PV-Anlage auch maßgeblich zur Reduzierung des CO2-Ausstoßes bei und erhöht gleichzeitig den Wert des Gebäudes. Ein weiterer Pluspunkt für Solar auf Mehrfamilienhäusern sind die Neuerungen des “Solarpaket 1”. Es vereinfacht die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung mit Solarstrom, indem es die Bürokratie senkt und die Betreiber und Betreiberinnen der Photovoltaikanlage weitestgehend von Lieferantenpflichten befreit.
Gewerbe und Landwirtschaft
Auch für Gewerbeunternehmen und landwirtschaftliche Betriebe, die einen höheren Strombedarf haben, kann eine PV-Anlage mit mehr als 10 kWp durchaus sinnvoll sein. Insbesondere Betriebe mit stromintensiven Prozessen (zum Beispiel Produktionsstätten) können durch eine große Photovoltaikanlage erhebliche Einsparungen erzielen.
Landwirtschaftliche Betriebe haben ebenfalls meist einen hohen Strombedarf für Maschinen, Beleuchtung, Bewässerungssysteme etc. Zudem bieten sie häufig viele gut geeignete Flächen für die Installation von Solar. So lässt sich beispielsweise die Dachfläche einer Lagerhalle optimal nutzen. Weiterhin erlaubt es eine größere PV-Installation den Betrieben, zukünftige Energieanforderungen nachhaltiger und kosteneffizienter abzudecken – etwa durch die Nutzung von Elektrofahrzeugen oder Wärmepumpen.
Ein weiterer Grund, um in Punkto Solar nicht zu klein zu denken, sind die Skaleneffekte der Anschaffungskosten. Denn je größer die Anlage, desto geringer sind die Kosten pro installierter Kilowattstunde (kWp). Dies liegt daran, dass sich bestimmte Fixkosten der Solaranlage, wie Wechselrichter, Module mit hohem Wirkungsgrad, Leistungsoptimierer etc. auf eine größere Kapazität verteilen.
Perfekt dimensionierte Solaranlage vom Profi
Die PV-Planung ist eine komplexe Aufgabe, bei der zahlreiche technische, persönliche und finanzielle Aspekte berücksichtigt werden müssen. Ein professioneller Partner kann sicherstellen, dass die Anlage optimal auf die individuellen Gegebenheiten des Gebäudes und den Energiebedarf des Haushaltes bzw. des Unternehmens zugeschnitten ist. Fehler bei der Planung können zu einer ineffizienten Energiegewinnung und unnötig hohen Kosten führen.
Besonders die Dimensionierung der PV-Installation ist entscheidend für deren Wirtschaftlichkeit. Eine zu kleine Solaranlage kann den Energiebedarf nicht ausreichend decken, während eine zu große Anlage unnötige Investitionskosten verursacht. Ein Profi berücksichtigt neben der aktuellen Nutzung auch zukünftige Veränderungen, wie den geplanten Kauf eines Elektroautos oder den Ausbau von Wohnfläche, um die Dimensionierung perfekt auf die Bedürfnisse abzustimmen. So wird sichergestellt, dass die Photovoltaikanlage langfristig effizient arbeitet und eine hohe Rendite erzielt.
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